Ihre Rechte bei Reisemängeln

Nerviger Baulärm, fehlende Kinderbetreuung, schmutziges Zimmer, nicht der gebuchte Meerblick – ärgerlich, wenn die Reiseleistung zu wünschen übrig lässt. Hat eine Pauschalreise erhebliche Mängel, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig. So machen Sie Ihre Rechte bei Reisemängeln richtig geltend.

 

Zeigen Sie Mängel sofort bei der Reiseleitung vor Ort an, nur so kann der Veranstalter rechtzeitig Abhilfe schaffen. Wer Reisemängel erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub geltend macht, gibt dem Veranstalter keine Gelegenheit, aktiv zu werden und kann nicht nachträglich Schadenersatz verlangen. Ist die Reiseleitung nicht greifbar, wenden Sie sich an die Notfallnummer des Veranstalters, die in den Reiseunterlagen ausgewiesen sein muss. Falls der Reiseleiter am Urlaubsort nicht helfen kann, weil beispielsweise kein Zimmer in der gebuchten Kategorie verfügbar ist, lassen Sie sich den Reisemangel schriftlich von ihm bestätigen, um später einen Nachweis in der Hand zu haben. Weigert er sich, Mängel anzuerkennen, sollten Sie Fotos machen und Zeugen hinzuziehen, zum Beispiel andere Urlauber. Bei schweren Mängeln, wenn etwa wenn das Hotelzimmer von Ungeziefer befallen ist oder der Lärm vor dem Haus das Schlafen unmöglich macht, dürfen Sie die Reise sogar abbrechen oder selbstständig in ein anderes Hotel umziehen, falls die Reiseleitung nicht binnen kürzester Frist von ein bis zwei Tagen für Abhilfe sorgt. Die Ihnen entstehenden Mehrkosten plus möglichem Schadenersatz für entgangenen Urlaub können Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

 

Mögliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter müssen Sie spätestens einen Monat nach der Heimreise geltend machen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurden angezeigte Mängel von der Reiseleitung vor Ort nicht umgehend behoben, können Sie vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, regelt die so genannte Frankfurter Tabelle, die auch von Gerichten als Orientierung genutzt wird. Für Lärm in der Nacht kann man bis zu 40 Prozent Ermäßigung auf den Reisepreis verlangen, für einen verschmutzten Swimmingpool bis zu 20 Prozent und für fehlende Kinderbetreuung bis zu 10 Prozent des Reisepreises.

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