Unfallversicherung: Am besten mit Zeckenklausel

Jetzt im Frühling steigt die Gefahr von Infektionen durch Zeckenbisse stark an. Zu den möglichen Erkrankungen zählen die lebensgefährliche Hirnhautentzündung, aber auch die wesentlich häufigere Borreliose, die Gelenke, Nerven und Organe schädigen kann. Achten Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung deshalb darauf, dass der Deckungsschutz auch Infektionserkrankungen nach Zeckenbissen einschließt.

 

Private Unfallversicherer zahlen je nach Vereinbarung eine feste monatliche Rente oder eine einmalige Geldleistung, wenn man durch einen Unfall bleibende gesundheitliche Schäden erleidet. Ob der Versicherer auch durch Zeckenbisse verursachte Erkrankungen als Unfallfolgen anerkennt, steht in den Vertragsbedingungen. Vor allem in älteren Unfalltarifen sind Zeckenbisse noch immer aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Moderne Verträge bieten aber mittlerweile eine Zeckenbiss-Klausel und erkennen FSME und Borreliose als versicherte Unfallfolgen an. Das ist wichtig, denn als Betroffener ist man oft monatelang arbeitsunfähig, in schweren Fällen können Behinderungen zurück bleiben, Arbeitsplatz und Einkommen sind in Gefahr. Altverträge können Sie im Einvernehmen mit dem Versicherer auf aktuelle Bedingungen umstellen. Im Versicherungsvertrag sollte ausdrücklich geregelt sein, dass der Versicherer Infektionskrankheiten nach Bissen durch Zecken und andere Tiere ausdrücklich als Folgen eines versicherten Unfalls wertet und die vereinbarte Zahlung erbringt.

 

Die Meldefrist, in der Sie den Versicherer über einen Unfall informieren müssen, liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen 12 und 24 Monaten, eine Borreliose wird oft aber erst Jahre nach dem Zeckenbiss zweifelsfrei erkannt. Gute Unfallversicherer verschieben bei Zeckenbissen den Fristbeginn deshalb zu Gunsten des Kunden. Die Meldefrist läuft dann nicht ab dem Unfallereignis (dem Zeckenbiss selbst), sondern erst ab der ärztlichen Diagnose der Infektion. So bleibt Ihnen im Ernstfall genug Zeit, um den Unfallversicherer rechtzeitig zu informieren.

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